Betreuungsstunden in der Kindertagespflege, die vom Jugendamt gefördert werden, werden im Landkreis als monatliches Stundenkontingent pauschal gebucht.
Anhand des Bedarfs der Eltern (Rechtsanspruch oder berufliche Begründung) wird gemeinsam mit dem Tageselternverein ein monatlicher Stundenumfang ermittelt. Dieser bildet die Grundlage des Elternbeitrages und der Geldleistung, die die Tagespflegeperson erhält.
Das Jugendamt zahlt an die Tagespflegepersonen pro Kind ein Betreuungsstundenentgelt von 6,50€ je gebuchter Betreuungsstunde. Die Eltern zahlen für die gebuchten Stunden einen Eigenanteil an das Jugendamt. Der Eigenanteil der Eltern ist einkommensunabhängig und richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt der Eltern lebenden minderjährigen Kinder.
Elternbeitrag ab 01.01.2023
Bei geringfügigem Einkommen kann beim Jugendamt ein Antrag auf Erlass des Kostenbeitrages gestellt werden. Eltern, die Leistungen nach dem Wohngeldgesetz, SGB II, SGB XII, oder Kindergeldgesetz (Kindergeldzuschlag) beziehen können auf Nachweis vom Kostenbeitrag befreit werden.
Quelle: https://tev-fds.de/fuer-eltern